( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 18.04.2006, Aktenzeichen: 3 U 14/05 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 3 U 14/05

Urteil vom 18.04.2006


Leitsatz:Im Rahmen seiner Grundleistungen muss sich der Architekt auch mit den Vorstellungen des Bauherrn zur losen Möblierung befassen, wenn er das Raumprogramm zeichnerisch umsetzt. Ein Zuschlag wird ohne gesonderten Auftrag zur Planung oder Beschaffung der Möbel selbst dann nicht verdient, wenn die Räumlichkeiten - wie hier im Falle einer Klinik - eine individuelle Möblierung erfordern.

Als Grundleistung der Phase 7 nach § 15 HOAI muss der Architekt auch ein im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung abgegebenes Nebenangebot ohne gesonderte Abrechnungsmöglichkeit prüfen und werten. Die Wertung schließt die Feststellung ein, ob der Unternehmer in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht auskömmlich in der Lage sein wird, die Leistung zu diesem Preis ordentlich zu erbringen.
Rechtsgebiete:HOAI
Vorschriften:HOAI § 10, HOAI § 15,
Stichworte:Grundleistung, Möblierung, Nebenangebot,
Verfahrensgang:LG Itzehoe 2 O 464/00 vom 09.02.2005

Volltext

Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Urteil vom 18.04.2006, Aktenzeichen: 3 U 14/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-schleswig/olg-schleswig-urteil-vom-18-04-2006-az-3-u-1405

"OLG-SCHLESWIG - 18.04.2006, 3 U 14/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN