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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 15.08.2006, Aktenzeichen: 3 U 63/05 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 3 U 63/05

Urteil vom 15.08.2006


Leitsatz:1. Bei der Berechnung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs gelten Rechtsverhältnisse, die in Folge des Erbgangs durch Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit erloschen sind, entsprechend den §§ 1976,2143,2377 BGB als nicht erloschen.

2. Macht der Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend, muss er zunächst die (ggf. gemischte) Schenkung als solche beweisen, bevor er einen Wertermittlungsanspruch auf Kosten des Nachlasses hat. Die Bestimmung des § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB dient nicht zur Erleichterung einer Beweisführung der Zugehörigkeit eines einem dritten überlassenen Gegenstandes zum fiktiven Nachlass.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 2311, BGB § 2314,
Stichworte:Wertermittlungsanspruch, Pflichtteilsergänzung,
Verfahrensgang:LG Flensburg 3 O 426/03 vom 12.05.2005

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