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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 15.02.2007, Aktenzeichen: 11 U 99/06 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 11 U 99/06

Urteil vom 15.02.2007


Leitsatz:1. Von der Einigung auf Verpflichtung zur Bestellung eines Wohnungsrechtes ist nur auszugehen, wenn der Wille zur Grundstücksbelastung genügend klar ausgedrückt wird; im Zweifel ist Miete anzunehmen.

2. Ein auf Lebenszeit geschlossener Mietvertrag kann jedenfalls dann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage beendet werden, wenn eine Verwaltertätigkeit Grundlage des Nutzungsverhältnisses ist und der Verwaltervertrag wegen Unstimmigkeiten vorzeitig beendet wird.

3. Ein Schriftsatz in einem Räumungsrechtsstreit genügt der Form des § 568 BGB, wenn darin für den beklagten Mieter eindeutig erkennbar wird, dass eine materiell-rechtliche Willenserklärung (Kündigung) abgegeben wird.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 313, BGB § 568,
Stichworte:Wohnungsrecht, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Kündigung des Mietvertrages,
Verfahrensgang:LG Kiel 17 O 148/05 vom 16.06.2006

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