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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 13.12.2005, Aktenzeichen: 3 U 42/05 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 3 U 42/05

Urteil vom 13.12.2005


Leitsatz:Auch nach der Schuldrechtsreform sind Tiere nicht bereits generell ab der Geburt als gebrauchte Sachen im Sinne des Verbrauchsgüterkaufrechts anzusehen. Ein 6 Monate altes Hengstfohlen ist objektiv eine neue Sache.

Bei dem Verkauf von Verbrauchsgütern in einer öffentlichen Versteigerung ist die Qualifizierung einer Kaufsache als neu oder gebraucht iSd § 474 Abs. 1 S. 2 BGB nicht allein nach objektiven Gesichtspunkten zu treffen. Vielmehr können die Parteien jedenfalls beim Tierkauf vereinbaren, ob sie von gebrauchten oder neuen Tieren ausgehen wollen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB §§ 474 f,
Stichworte:Kauf, Verbrauchsgüterkauf, Tiere,
Verfahrensgang:LG Kiel 4 O 279/04 vom 06.04.2005

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