JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Urteil vom 13.12.2005, Aktenzeichen: 3 U 42/05
| Leitsatz: | Auch nach der Schuldrechtsreform sind Tiere nicht bereits generell ab der Geburt als gebrauchte Sachen im Sinne des Verbrauchsgüterkaufrechts anzusehen. Ein 6 Monate altes Hengstfohlen ist objektiv eine neue Sache. Bei dem Verkauf von Verbrauchsgütern in einer öffentlichen Versteigerung ist die Qualifizierung einer Kaufsache als neu oder gebraucht iSd § 474 Abs. 1 S. 2 BGB nicht allein nach objektiven Gesichtspunkten zu treffen. Vielmehr können die Parteien jedenfalls beim Tierkauf vereinbaren, ob sie von gebrauchten oder neuen Tieren ausgehen wollen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB §§ 474 f, |
| Stichworte: | Kauf, Verbrauchsgüterkauf, Tiere, |
| Verfahrensgang: | LG Kiel 4 O 279/04 vom 06.04.2005 |
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