( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 13.02.2004, Aktenzeichen: 4 U 67/03 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 4 U 67/03

Urteil vom 13.02.2004


Leitsatz:1. Für einfache Postsendungen besteht kein Anscheinsbeweis, dass eine zur Post gegebene Sendung den Empfänger auch erreicht.

2. Wenn ein Pachtobjekt dem Betrieb einer sozialen Jugendhilfeeinrichtung (lerntherapeutische Einrichtung) dienen soll und dies Geschäftsgrundlage des Vertrages geworden ist, kann der Mieter für den Fall, dass die von ihm beantragte Nutzungsänderungsgenehmigung (vorherige Nutzung als Asylantenheim) bestandskräftig versagt wird, gemäß § 313 Abs. 2 BGB n.F. einen Anspruch auf Anpassung des Vertrages haben. Als Anpassungsfolge kommt auch die Herabsetzung oder Aufhebung einer Verbindlichkeit (hier der Pachtzinszahlungsverpflichtung) in Betracht.

3. Auch wenn der Pächter grundsätzlich das Verwendungsrisiko trägt, kann die Auslegung des Vertrages ergeben, dass dies nur zeitlich befristet bis zum endgültigen Abschluss des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens gilt. Mit der Bestandskraft des Ablehnungsbescheides kann sich gem. § 313 BGB n.F. ein Anspruch auf Vertragsanpassung ergeben (d.h. u.U. Aufhebung der Pachtzahlungsverpflichtung bei Räumung des Pachtobjekts).
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 313 n.F.,
Stichworte:Pacht, Verwendungsrisiko, Nutzungsänderungsgenehmigung, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verwendungsrisiko, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Vertragsanpassung,
Verfahrensgang:LG Lübeck 5 O 362/02 vom 02.04.2003

Volltext

Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Urteil vom 13.02.2004, Aktenzeichen: 4 U 67/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-schleswig/olg-schleswig-urteil-vom-13-02-2004-az-4-u-6703

"OLG-SCHLESWIG - 13.02.2004, 4 U 67/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN