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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 12.02.2002, Aktenzeichen: 6 U 65/01 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 6 U 65/01

Urteil vom 12.02.2002


Leitsatz:Taxis werden verbotswidrig außerhalb der Betriebssitzgemeinde bereitgehalten, wenn ein Taxi in einen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gelegenen Bereich entsendet wird, obwohl nur ein pauschal gefasster Auftrag, also kein konkreter, von einem bestimmten Fahrgast geäusserter Beförderungswusch besteht.
Rechtsgebiete:PBefG, UWG
Vorschriften:PBefG § 47 II, UWG § 1,
Stichworte:Bereithalten von Taxen außerhalb der Betriebssitzgemeinde,
Verfahrensgang:LG Lübeck 11 O 164/00

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