JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Urteil vom 11.09.2003, Aktenzeichen: 11 U 13/02
| Leitsatz: | 1. Den Aufsteller von Kinderspielgeräten trifft eine Verkehrssicherungspflicht auch gegenüber unbefugt auf sein Grundstück gelangenden und die Spielgeräte nutzenden Kindern, wenn nach den Umständen mit dem Eindringen von Kindern auf sein Grundstück und der Benutzung der Spielgeräte gerechnet werden muss. 2. Das einzuhaltende Ausmaß der Sicherung von Spielgeräten richtet sich nach dem Alter der jüngsten Kinder, die für die Benutzung in Frage kommen. Gegen auch derartigen Kindern sich aufdrängende und für diese beherrschbaren Gefahren müssen keine Sicherungen ergriffen werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823, BGB § 847 a.F., |
| Stichworte: | Vekehrssicherungspflicht bei - unbefugter - Nutzung von Kinderspielgeräten, |
| Verfahrensgang: | LG Flensburg 2 O 337/01 vom 11.12.2001 |
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