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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 08.09.2003, Aktenzeichen: 15 UF 254/01 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 UF 254/01

Urteil vom 08.09.2003


Leitsatz:Der Unterhaltsanspruch einer im Zeitpunkt der Scheidung 41 Jahre alten Frau , die aufgrund ihrer Qualifikation zu jenem Zeitpunkt grundsätzlich auf dem Arbeitsmarkt vermitttelbar war, keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hatte und keine ehebedingten Nachteile erlitten hatte, kann zeitlich zu begrenzen sein. Eine später eintretende Erkrankung ist unerheblich.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1573 V,
Stichworte:Zeitliche Begrenzung eines Geschiedenenunterhaltsanspruchs nach § 1573 V BGB,
Verfahrensgang:AG Ahrensburg 24 F 149/97 vom 26.11.2001

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