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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 07.07.2005, Aktenzeichen: 7 U 3/03 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 7 U 3/03

Urteil vom 07.07.2005


Leitsatz:1. Kommt es zur Kollision eines nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Fahrzeugs, dessen Fahrer der doppelten Rückschaupflicht nicht genügt hat, mit einem in unklarer Verkehrslage überholenden Fahrzeug, kann die Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile zu einer Haftungsquote von 50:50 führen.

2. Zur Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich und privat genutzten Fahrzeugs.
Rechtsgebiete:StVG, StVO, BGB
Vorschriften:StVG § 7, StVG § 17, StVO § 5, StVO § 9, BGB § 252,
Stichworte:Straßenverkehr, Überholen, unklare Verkehrslage, Straßenverkehr, Abbiegen, Grundstückseinfahrt, Straßenverkehr, Grundstückseinfahrt, Straßenverkehr, Nutzungsausfallentschädigung, Kraftfahrzeug, Nutzungsausfallentschädigung, Schaden, Schadensersatz, Kraftfahrzeug, Nutzungsausfallentschädigung,
Verfahrensgang:LG Flensburg 2 O 380/02 vom 29.11.2002

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