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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 06.07.2007, Aktenzeichen: 14 U 61/06 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 14 U 61/06

Urteil vom 06.07.2007


Leitsatz:Für die sachliche Richtigkeit eines Verkehrswertgutachtens im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens kommt es nur darauf an, ob der Verkehrswert richtig geschätzt worden ist, wobei Abweichungen von 12,5 % sich noch im tolerablen Rahmen halten. Die Feststellung von Baumängeln gehört nicht zur Sachverständigenpflicht, sie haben im Rahmen eines solchen Gutachtens nur Bedeutung für die Feststellung des Verkehrswertes, weshalb sich ein Ersteigerer insoweit nicht auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Gutachtens berufen oder verlassen kann.
Rechtsgebiete:BGB, WertV
Vorschriften:BGB § 839 a, WertV § 21 Abs. 3,
Stichworte:Verkehrswertgutachten, Zwangsversteigerungsverfahren,
Verfahrensgang:LG Itzehoe 2 O 335/05 vom 08.03.2006

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