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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 06.06.2006, Aktenzeichen: 6 U 19/06 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 6 U 19/06

Urteil vom 06.06.2006


Leitsatz:Das Angebot und die Durchführung des Austauschs einer Autoglasscheibe dergestalt, dass dem betroffenen Autofahrer und Versicherungsnehmer eine Beteiligung an der Selbstbeteiligung an den Reparaturkosten in der Teilkaskoversicherung in bar oder mittels Gutscheinen angeboten oder gewährt wird, sind ohne Ausweis dieser Beteilung auf der Reparaturkostenrechnung bereits deshalb unlautere Wettbewerbshandlungen, weil der Versicherungsnehmer zum Bruch des Versicherungsvertrages verleitet wird.
Rechtsgebiete:UWG, AKB
Vorschriften:UWG § 3, UWG § 8, AKB,
Stichworte:Wettbewerb unlauterer, Gutscheine, Teilkaskoversicherung Selbstbeteiligung,
Verfahrensgang:LG Kiel 16 O 171/05 vom 21.02.2006

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