JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Urteil vom 05.04.2000, Aktenzeichen: 15 UF 5/97
| Leitsatz: | Wegen der Gefahr widersprechender Entscheidungen darf nicht durch ein Teilurteil entschieden werden, wenn gegen den eingeklagten Unterhalt grobe Unbilligkeit nach § 1579 BGB eingewandt wird. Das Berufungsgericht darf bei einen unzulässigen Teilurteil aus sachdienlichen Gründen den erstinstanzlich noch anhängigen Streitgegenstand an sich ziehen, wenn die Parteien zustimmen. Die Folgen einer schuldlosen aber rechtswidrigen Tat dürfen nach § 1579 Nr. 7 BGB bei der Höhe des Unterhaltsanspruchs berücksichtigt werden, wenn sie in einem erheblichem Ausmass fortwirken |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 301, BGB § 1579, |
Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Urteil vom 05.04.2000, Aktenzeichen: 15 UF 5/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-SCHLESWIG - 05.04.2000, 15 UF 5/97" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum