( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 05.04.2000, Aktenzeichen: 15 UF 5/97 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 UF 5/97

Urteil vom 05.04.2000


Leitsatz:Wegen der Gefahr widersprechender Entscheidungen darf nicht durch ein Teilurteil entschieden werden, wenn gegen den eingeklagten Unterhalt grobe Unbilligkeit nach § 1579 BGB eingewandt wird.

Das Berufungsgericht darf bei einen unzulässigen Teilurteil aus sachdienlichen Gründen den erstinstanzlich noch anhängigen Streitgegenstand an sich ziehen, wenn die Parteien zustimmen.

Die Folgen einer schuldlosen aber rechtswidrigen Tat dürfen nach § 1579 Nr. 7 BGB bei der Höhe des Unterhaltsanspruchs berücksichtigt werden, wenn sie in einem erheblichem Ausmass fortwirken
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 301, BGB § 1579,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Urteil vom 05.04.2000, Aktenzeichen: 15 UF 5/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-schleswig/olg-schleswig-urteil-vom-05-04-2000-az-15-uf-597

"OLG-SCHLESWIG - 05.04.2000, 15 UF 5/97" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN