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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 04.10.2006, Aktenzeichen: 15 UF 50/06 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 UF 50/06

Urteil vom 04.10.2006


Leitsatz:Eine ehebedingte Zuwendung ist ein familienrechtlicher Vertrag eigener Art, der darauf ausgerichtet ist, die eheliche Lebens- und Versorgungsgemeinschaft auszugestalten und zu sichern. Eine solche Zuwendung hat ihren Grund in der Ehe und geht von ihrem Fortbestand aus. Verspricht ein Ehegatte dem anderen mit Rücksicht auf ein bevorstehendes Scheidungsverfahren eine unentgeltliche Zuwendung, handelt es sich nicht um eine ehebedingte Zuwendung sondern um eine Schenkung.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 516, BGB § 518, BGB § 1378,
Stichworte:Schenkung, ehebedingte Zuwendung,
Verfahrensgang:AG Lübeck 121 F 160/05 vom 02.03.2006

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