JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Urteil vom 03.07.2008, Aktenzeichen: 5 U 9/08
| Leitsatz: | 1. Übergibt eine Bank dem früheren Darlehensschuldner und Grundstückseigentümer - der vereinbarungsgemäß auf die durch eine Briefgrundschuld gesicherte Forderung gezahlt hat - ohne weitere Absprache nach vollständiger Rückzahlung Löschungsbewilligung und Grundschuldbrief, bleibt das Kreditinstitut bis zur Löschung Gläubiger der Grundschuld. 2. Aus dem Zwangsversteigerungsverfahren ergibt sich eine Sonderbeziehung zwischen früherem Grundstückseigentümer und Ersteigerer, so dass der Ersteigerer aus § 280 Abs. 1 Schadensersatz für ihm entstandene Anwaltskosten verlangen kann, wenn er von dem früheren Grundstückseigentümer wegen der Herausgabe eines Grundschuldbriefes mit unberechtigten Forderungen überzogen worden ist und deshalb einen Anwalt eingeschaltet hat. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 280 Abs. 1, BGB § 1144, BGB § 1154, BGB § 1192, |
| Stichworte: | Sonderbeziehung, Löschungsbewilligung, |
| Verfahrensgang: | LG Kiel, 6 O 149/07 vom 07.12.2007 |
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