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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGUrteil vom 02.11.2006, Aktenzeichen: 11 U 22/06 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 11 U 22/06

Urteil vom 02.11.2006


Leitsatz:1. Auch wenn der Rechtsanwalt im ersten Beratungsgespräch den Mandanten über künftig notwendige Maßnahmen ausreichend belehrt hat, dann aber durch sein nachfolgendes Verhalten Missverständnisse entstehen lässt, kann eine erneute Belehrungspflicht entstehen.

2. Bei Mandanten, die mit dem deutschen Recht wenig vertraut sind und die deutsche Sprache auch nur beschränkt beherrschen, hat der Rechtsanwalt sorgfältig darauf zu achten, ob seine Belehrungen richtig verstanden worden sind und ob sein nachfolgendes Verhalten nicht Missverständnisse erzeugen kann.

3. Die Fristenberechnung und -kontrolle für Vaterschaftsanfechtungen mit Auslandsberührung erfordert besondere Sorgfalt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB §§ 1599 ff,
Stichworte:Belehrungspflicht des Anwalts, Anwaltshaftung,
Verfahrensgang:LG Flensburg 4 O 182/04 vom 17.11.2005

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