JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Urteil vom 01.09.2006, Aktenzeichen: 14 U 213/05
| Leitsatz: | 1. Die Vereinbarungen zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber zur Berechnung eines Schadensersatzes bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages sind für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leasingnehmers und Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter entsprechend anzuwenden. 2. Der Leasinggeber genügt seiner Pflicht zur Schadensminderung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, wenn er dem Leasingnehmer nach Einholung eines Schätzgutachtens die Möglichkeit des Fahrzeugerwerbs zum Schätzungswert bietet. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB §§ 280 f, BGB § 765, |
| Stichworte: | Leasingvertrag, |
| Verfahrensgang: | LG Lübeck 5 O 153/05 vom 09.11.2005 |
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