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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 31.01.2007, Aktenzeichen: 2 W 229/06 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 229/06

Beschluss vom 31.01.2007


Leitsatz:Im Falle der Bestellung eines Betreuers nach § 1896 Abs. 1 BGB gegen den Willen des Betroffenen ist es erforderlich, dass das einzuholende Sachverständigengutachten auch dazu Stellung nimmt, ob der freie Wille des Betroffenen im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB ausgeschlossen ist. Das Tatsachengericht muss entsprechende Feststellungen treffen und diese begründen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1896 Abs. 1 a,
Stichworte:Betreuung, Betreuerbestellung, Willen freier,
Verfahrensgang:LG Flensburg 5 T 57/06 vom 07.09.2006
AG Schleswig 4 XVII K 4139

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