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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 30.11.2001, Aktenzeichen: 15 WF 105/01 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 WF 105/01

Beschluss vom 30.11.2001


Leitsatz:Zur Frage, wann ein gezahlter Prozesskostenvorschuss des Unterhaltspflichtigen an den klagenden Unterhaltsberechtigten im Rahmen einer Kostenabrechnung nach § 106 ZPO vollständig anzurechnen ist.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 106,
Stichworte:Anrechnung eines Prozesskostenvorschusses des Unterhaltspflichtigen im Rahmen der Kostenabrechnung nach § 106 ZPO,
Verfahrensgang:AG Pinneberg 48 F 293/99

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