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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 30.03.2006, Aktenzeichen: 2 W 5/06 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 5/06

Beschluss vom 30.03.2006


Leitsatz:Die Voreintragung des Berechtigten ist - abgesehen von dem in § 40 GBO ausdrücklich geregelten Fall des Erben - auch bei anderen erbgangsähnlichen Formen der Gesamtrechtsnachfolge unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift entbehrlich. Um eine solche Fallgestaltung handelt es sich auch beim Eigentumsübergang nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG).
Rechtsgebiete:GBO, BGB, BlmAG
Vorschriften:GBO § 39 Abs. 1, GBO § 40, GBO § 78, BGB § 891 II, BImAG § 2 II,
Stichworte:Beschwerdeberechtigung bei unterbliebener Eintragung des Zwischenerwerbers, Voreintragung des Berechtigten, Ausnahmen von der Voreintragung,
Verfahrensgang:LG Kiel 24 T 15/05

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