JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 30.03.2006, Aktenzeichen: 2 W 5/06
| Leitsatz: | Die Voreintragung des Berechtigten ist - abgesehen von dem in § 40 GBO ausdrücklich geregelten Fall des Erben - auch bei anderen erbgangsähnlichen Formen der Gesamtrechtsnachfolge unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift entbehrlich. Um eine solche Fallgestaltung handelt es sich auch beim Eigentumsübergang nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG). |
| Rechtsgebiete: | GBO, BGB, BlmAG |
| Vorschriften: | GBO § 39 Abs. 1, GBO § 40, GBO § 78, BGB § 891 II, BImAG § 2 II, |
| Stichworte: | Beschwerdeberechtigung bei unterbliebener Eintragung des Zwischenerwerbers, Voreintragung des Berechtigten, Ausnahmen von der Voreintragung, |
| Verfahrensgang: | LG Kiel 24 T 15/05 |
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