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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 28.07.2000, Aktenzeichen: 2 W 120/00 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 120/00

Beschluss vom 28.07.2000


Leitsatz:Stimmt die Staatsanwaltschaft einer sofortigen Abschiebung des in der U-Haft auf seinen bevorstehenden Hauptverhandlungstermin wartenden ausreisepflichtigen Ausländer nicht zu, läßt sich wegen des ungewissen Ausgang des Strafverfahrens nicht feststellen, daß die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten 3 Monate durchgeführt werden kann.

SchlHOLG, 2. ZS. Beschluß vom 28. Juli 2000, - 2 W 120/00 -
Rechtsgebiete:AuslG
Vorschriften:AuslG § 57, AuslG § 64,

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