JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 28.07.2000, Aktenzeichen: 2 W 120/00
| Leitsatz: | Stimmt die Staatsanwaltschaft einer sofortigen Abschiebung des in der U-Haft auf seinen bevorstehenden Hauptverhandlungstermin wartenden ausreisepflichtigen Ausländer nicht zu, läßt sich wegen des ungewissen Ausgang des Strafverfahrens nicht feststellen, daß die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten 3 Monate durchgeführt werden kann. SchlHOLG, 2. ZS. Beschluß vom 28. Juli 2000, - 2 W 120/00 - |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Vorschriften: | AuslG § 57, AuslG § 64, |
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