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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 28.03.2003, Aktenzeichen: 4 W 8/02 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 4 W 8/02

Beschluss vom 28.03.2003


Leitsatz:Für eine Klage auf Feststellung einer Berechtigung zur Mietminderung ist als Streitwert der Minderungsbetrag eines Jahres zugrunde zu legen.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 16,
Stichworte:Zur Frage des Streitwertes bei Mietminderung,

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