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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 28.01.2004, Aktenzeichen: 2 W 7/04 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 7/04

Beschluss vom 28.01.2004


Leitsatz:Ein Betreuungsverfahren darf grundsätzlich erst dann abgegeben werden, wenn das bisher zuständige Gericht alle anstehenden Entscheidungen getroffen hat. Auch die Frage dieser sogenannten Abgabereife ist jedoch unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit zu beurteilen. Bei einem Aufenthaltswechsel des Betroffen ist es in der Regel zweckmäßiger, die Entscheidung über die Betreuerauswahl dem für den neuen Aufenthaltsort des Betroffenen zuständigen Amtsgericht zu überlassen.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 46 Abs. 1 Satz 1, FGG § 65 a Abs. 1,
Stichworte:Betreuung, Betreuungsverfahren, Abgabe des,
Verfahrensgang:AG Senftenberg 62 XVII 56/03
AG Neumünster 5 AR 115/03

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