JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 28.01.2003, Aktenzeichen: 16 W 155/02
| Leitsatz: | 1. Enthält ein Vertrag mit einer Gemeinde sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich geprägte Regelungen, kommt es für die Bestimmung des Rechtsweges auf den Gesamtcharakter des Vertragsverhältnisses insgesamt an. 2. Überwiegen die privatrechtlichen Elemente, ist der ordentliche Rechtsweg auch dann gegeben, wenn die konkrete Klage auf eine öffentlich-rechtlich geprägte Bestimmung gestützt wird. |
| Rechtsgebiete: | GVG |
| Vorschriften: | GVG § 13, GVG § 17 a, |
| Stichworte: | Rechtsweg bei "gemischt" öffentlichrechtlich/privatrechtlichen Verträgen, |
| Verfahrensgang: | LG Kiel 6 O 399/02 vom 26.11.2002 |
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