JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 27.12.2005, Aktenzeichen: 2 W 6/05
| Leitsatz: | 1. Für die Entscheidung über den Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum, der nicht auf eine Vereinbarung, sondern auf das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Gemeinschaftsverhältnis in Verbindung mit § 242 BGB gestützt wird, ist der Rechtsweg vor den Wohnungseigentumsgerichten eröffnet. 2. § 242 BGB kann - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG, sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnissses - einen Anspruch auf Änderung der rechtlichen Verhältnisse begründen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 43, BGB § 242, |
| Stichworte: | Wohnungseigentum, Teilungserklärung, Anspruch auf Änderung der, |
| Verfahrensgang: | LG Lübeck 7 T 110/02 vom 27.12.2004 AG Schwarzenbek 2 II 16/00 |
Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Beschluss vom 27.12.2005, Aktenzeichen: 2 W 6/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-SCHLESWIG - 27.12.2005, 2 W 6/05" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum