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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 27.12.2005, Aktenzeichen: 2 W 6/05 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 6/05

Beschluss vom 27.12.2005


Leitsatz:1. Für die Entscheidung über den Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum, der nicht auf eine Vereinbarung, sondern auf das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Gemeinschaftsverhältnis in Verbindung mit § 242 BGB gestützt wird, ist der Rechtsweg vor den Wohnungseigentumsgerichten eröffnet.

2. § 242 BGB kann - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG, sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnissses - einen Anspruch auf Änderung der rechtlichen Verhältnisse begründen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 43, BGB § 242,
Stichworte:Wohnungseigentum, Teilungserklärung, Anspruch auf Änderung der,
Verfahrensgang:LG Lübeck 7 T 110/02 vom 27.12.2004
AG Schwarzenbek 2 II 16/00

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