JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 27.11.2006, Aktenzeichen: 11 U 19/06
| Leitsatz: | 1. Zu dem Vorwurf, Beamte der Staatsanwaltschaft und Richter hätten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren amtspflichtwidrig den dinglichen Arrest in das Vermögen des Beschuldigten beantragt bzw. angeordnet, obwohl Verfolgungsverjährung bereits eingetreten sei. 2. Die Verfolgungsverjährung für den Betrug beginnt mit der Beendigung der Tat, die erst in der Verwirklichung der beabsichtigten Bereicherung liegen kann. 3. Der Tatverdacht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren entfällt nicht deshalb, weil in einem zivilrechtlichen Arrestverfahren anspruchsbegründende Tatsachen nicht glaubhaft gemacht oder sogar unstreitig gestellt werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 839, |
| Stichworte: | Amtspflichtverletzung, |
| Verfahrensgang: | LG Kiel 4 O 119/05 vom 22.12.2005 |
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