JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 27.10.1999, Aktenzeichen: 4 W 13/99
| Leitsatz: | Erweist sich nach fristloser Kündigung das Mietobjekt als dauernd unvermietbar, bleibt zu prüfen, ob die Schadensersatzpflicht des Mieters für den entgangenen Mietzins des Vermieters nach den Grundsätzen über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage einen billigen Interessenausgleich gebieten. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 554, BGB § 254, |
Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Beschluss vom 27.10.1999, Aktenzeichen: 4 W 13/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-SCHLESWIG - 27.10.1999, 4 W 13/99" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum