JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 27.09.2006, Aktenzeichen: 15 W 4/06
| Leitsatz: | Dem Verlangen, die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting abzugeben, braucht der in Anspruch genommene geschiedene Ehepartner bei Gefährdung seines Nettounterhaltes nur Zug um Zug gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe der ihm durch das begrenzte Realsplitting entstehenden Steuernachteile nachzukommen. |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Vorschriften: | EStG § 10 Abs. 1, |
| Stichworte: | Realsplitting, Sicherheitsleistung, |
| Verfahrensgang: | LG Kiel 11 O 220/06 vom 30.08.2006 |
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