JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 27.03.2003, Aktenzeichen: 2 W 10/03
| Leitsatz: | Die für eine Unterbringung erforderliche erhebliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen oder der Rechtsgüte anderer lässt sich nicht mit dem bloßen Hinweis auf die "Gefahr von Fehlhandlungen" begründen. Andere Möglichkeiten zur Gefahrenabwendung sind von Amts wegen zu ermitteln. |
| Rechtsgebiete: | PsychKG, FGG |
| Vorschriften: | PsychKG § 7, FGG § 12, |
| Stichworte: | Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG, |
| Verfahrensgang: | LG Lübeck 7 T 570/02 vom 17.12.2002 AG Oldenburg i. H. 20 XIV 492/02 L |
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