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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 27.01.2003, Aktenzeichen: 15 WF 271/02 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 WF 271/02

Beschluss vom 27.01.2003


Leitsatz:Ist auf Antrag des Rechtsanwalts für die von ihm nach PKH-Bewilligung vertretene Partei ein Kostenfestsetzungsbeschluss ergangen, kann der Gegner bis zum Erlass eines auf den Anwalt lautenden Kostenfestsetzungsbeschlusses nach § 126 ZPO die Aufrechnung erklären. Eine nicht mitgeteilte Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs an den Anwalt schließt die Aufrechnungswirkung nach § 407 BGB nicht aus.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 126, ZPO § 106, BGB § 407,
Stichworte:Aufrechnung gegenüber Kostenbeitreibung des PKH-Anwaltes,
Verfahrensgang:AG Bad Schwartau 5 F 108/99 vom 29.10.2002

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