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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 26.07.2000, Aktenzeichen: 7 W 6/00 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 7 W 6/00

Beschluss vom 26.07.2000


Leitsatz:Erfüllt der Beklagte freiwillig, vollumfänglich und vorbehaltlos, so trägt er bei übereinstimmender Erledigungserklärung regelmäßig die Kosten des Rechtsstreits.

SchlHOLG, 7. ZS; Beschluß vom 26. Juli 2000, - 7 W 6/00 -,
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91 a,

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