JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 26.06.2008, Aktenzeichen: 15 WF 92/08
| Leitsatz: | Ist die aufgrund eines Beschlusses bereits ausgezahlte PKH-Vergütung fehlerhaft zu hoch angesetzt worden, bleibt die Erinnerung der Staatskasse zulässig und können überzahlte Beträge nach gerichtlicher Überprüfung in den Grenzen des entsprechend anzuwendenden § 20 Abs. 1 GKG ggf. zurückgefordert werden. Allerdings kann schon vor Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderjahres Verwirkung eingetreten sein, wenn über den bloßen Zeitablauf hinaus Umstände vorliegen, nach denen der Rechtsanwalt mit einer Änderung der Festsetzung und einer Rückforderung nicht mehr rechnen muss. |
| Rechtsgebiete: | RVG, GKG |
| Vorschriften: | RVG § 55, RVG § 56, GKG § 20, |
| Stichworte: | Rückforderung, PKH-Vergütung, |
| Verfahrensgang: | AG Ahrensburg, 21 F 193/04 |
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