( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 26.06.2008, Aktenzeichen: 15 WF 92/08 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 WF 92/08

Beschluss vom 26.06.2008


Leitsatz:Ist die aufgrund eines Beschlusses bereits ausgezahlte PKH-Vergütung fehlerhaft zu hoch angesetzt worden, bleibt die Erinnerung der Staatskasse zulässig und können überzahlte Beträge nach gerichtlicher Überprüfung in den Grenzen des entsprechend anzuwendenden § 20 Abs. 1 GKG ggf. zurückgefordert werden. Allerdings kann schon vor Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderjahres Verwirkung eingetreten sein, wenn über den bloßen Zeitablauf hinaus Umstände vorliegen, nach denen der Rechtsanwalt mit einer Änderung der Festsetzung und einer Rückforderung nicht mehr rechnen muss.
Rechtsgebiete:RVG, GKG
Vorschriften:RVG § 55, RVG § 56, GKG § 20,
Stichworte:Rückforderung, PKH-Vergütung,
Verfahrensgang:AG Ahrensburg, 21 F 193/04

Volltext

Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Beschluss vom 26.06.2008, Aktenzeichen: 15 WF 92/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-schleswig/olg-schleswig-beschluss-vom-26-06-2008-az-15-wf-9208

"OLG-SCHLESWIG - 26.06.2008, 15 WF 92/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN