JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 26.04.2007, Aktenzeichen: Not 6/06
| Leitsatz: | 1. Nachträgliche Umstände, die die infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingreifende Vermutung des Vermögensverfalls des Notars entfallen lassen, sind im gerichtlichen Verfahren über die von der Justizbehörde verfügte Amtsenthebung zu berücksichtigen. 2. Jedenfalls mit der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung des von der Gläubigerversammlung angenommenen Insolvenzplans ist die Vermutung des Vermögensverfalls widerlegt, sofern davon auszugehen ist, dass der Notar die im Insolvenzplan übernommenen Verpflichtungen erfüllen kann. |
| Rechtsgebiete: | BNotO |
| Vorschriften: | BNotO § 50, BNotO § 111, |
| Stichworte: | Vermögensverfall, Amtsenthebung des Notars, |
Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Beschluss vom 26.04.2007, Aktenzeichen: Not 6/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-SCHLESWIG - 26.04.2007, Not 6/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum