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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 26.04.2007, Aktenzeichen: Not 6/06 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: Not 6/06

Beschluss vom 26.04.2007


Leitsatz:1. Nachträgliche Umstände, die die infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingreifende Vermutung des Vermögensverfalls des Notars entfallen lassen, sind im gerichtlichen Verfahren über die von der Justizbehörde verfügte Amtsenthebung zu berücksichtigen.

2. Jedenfalls mit der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung des von der Gläubigerversammlung angenommenen Insolvenzplans ist die Vermutung des Vermögensverfalls widerlegt, sofern davon auszugehen ist, dass der Notar die im Insolvenzplan übernommenen Verpflichtungen erfüllen kann.
Rechtsgebiete:BNotO
Vorschriften:BNotO § 50, BNotO § 111,
Stichworte:Vermögensverfall, Amtsenthebung des Notars,

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