JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 26.04.2006, Aktenzeichen: 2 W 234/05
| Leitsatz: | 1. Aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis kann sich die Pflicht ergeben, einer Änderung der Gemeinschaftsord-nung (hier: Verteilungsschlüssel) zuzustimmen. 2. Dies kommt in Betracht, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben nach § 242 BGB verstoßend erscheinen lassen. 3. Die Pflicht besteht auch dann, wenn die Teilungserklärung eine Öffnungsklausel enthält. 4. Jedenfalls dann, wenn ein Wohnungseigentümer mehrmals vergeblich versucht hat, die Wohnungseigentümerversammlung zur Änderung des Verteilungsschlüssels zu bewegen, kann ihm nicht entgegengehalten werden, er müsse vor Anrufung des Wohnungseigentumsgerichts die Wohnungseigentümerversammlung erneut damit befassen. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 16 Abs. 2, BGB § 242, |
| Stichworte: | Gemeinschaftsordnung, Verteilungsschlüssel, |
| Verfahrensgang: | LG Lübeck 3 T 226/05 vom 23.11.2005 AG Ahrensburg 37 II 20/04 |
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