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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 26.03.2007, Aktenzeichen: 5 W 8/07 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 5 W 8/07

Beschluss vom 26.03.2007


Leitsatz:1. Wirtschaftlich beteiligt i.S.v. § 116 Ziff. 1 ZPO sind auch Gläubiger solcher Forderungen, die der Insolvenzverwalter zwar vorläufig mangels abschließender Prüfung noch bestreitet, ohne aber aufzuzeigen, dass gegen sie durchgreifende Bedenken bestehen.

2. Bei ausländischen Gläubigern - hier aus der USA - kann nicht pauschal unterstellt werden, dass ihnen eine Beteiligung an den Prozesskosten nicht zumutbar sei.

3. Bei zwölf i.S.v. § 116 ZPO anteilig zu beteiligenden Gläubigern kann sich der Insolvenzverwalter noch nicht darauf berufen, die Einziehung der für die Prozessführung erforderlichen Kosten sei ihm wegen der Vielzahl der Beteiligten und den hierbei auftretenden Schwierigkeiten unzumutbar.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 116,
Stichworte:Partei kraft Amtes, Wirtschaftlich Beteiligte,
Verfahrensgang:LG Flensburg 6 O 70/06 vom 16.08.2006

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