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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 25.10.1999, Aktenzeichen: 9 W 183/99 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 9 W 183/99

Beschluss vom 25.10.1999


Leitsatz:Gehen die Ansichten der Parteien über die Richtigkeit eines in einem Vorprozeß eingeholten Sachverständigengutachtens auseinander, dann wird mit der Bezugnahme auf das Gutachten nur das unstrittige Beweisergebnis gewürdigt.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 34 Abs. 2,

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