JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 25.10.1999, Aktenzeichen: 9 W 183/99
| Leitsatz: | Gehen die Ansichten der Parteien über die Richtigkeit eines in einem Vorprozeß eingeholten Sachverständigengutachtens auseinander, dann wird mit der Bezugnahme auf das Gutachten nur das unstrittige Beweisergebnis gewürdigt. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Vorschriften: | BRAGO § 34 Abs. 2, |
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