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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 25.04.2007, Aktenzeichen: 6 W 10/07 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 6 W 10/07

Beschluss vom 25.04.2007


Leitsatz:Auch für ein Abmahnschreiben im Wettbewerbsrecht gilt der Grundsatz, dass der Zugang des vollen Beweises bedarf und dafür der Beweis der Absendung nicht ausreicht. Die Vorlage des Sendeberichts des eigenen Fax-Gerätes genügt für die Beweisführung nicht, insoweit gilt kein Anscheinsbeweis für den Zugang der per Fax versandten Schrift.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 130,
Stichworte:Abmahnschreiben, Zugang des,
Verfahrensgang:LG Flensburg 6 O 140/06 vom 21.03.2007

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