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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 25.04.2001, Aktenzeichen: 2 W 12/01 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 12/01

Beschluss vom 25.04.2001


Leitsatz:Solange das Genehmigungsverfahren keine Gelegenheit zu einer richterlichen Überprüfung der Genehmigungsentscheidung bot, ist für den Erben die Beschwerde zulässig, soweit der Betreute nach Erteilung und Wirksamwerden einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für einen Grundstücksverkauf durch den Betreuer stirbt.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Rechtmäßigkeit der Genehmigung.

SchlHOLG, 2. ZS, Beschluss vom 25. April 2001, 2 W 12/01 -
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Vorschriften:BGB § 1821, BGB § 1829, BGB § 1908, FGG § 55, FGG § 62,

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