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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 25.01.2006, Aktenzeichen: 2 W 6/06 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 6/06

Beschluss vom 25.01.2006


Leitsatz:Eine Vollmacht macht eine Betreuung schon dann nicht entbehrlich, wenn festgestellt wird, dass wegen eines Widerrufs zumindest begründete Zweifel an der Vollmacht bestehen, denn schon in diesem Fall wäre eine Vollmacht zur Besorgung von Geschäften weniger geeignet als eine Betreuung. Auch die Feststellung von begründeten Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen im Hinblick auf den Widerruf bedarf grundsätzlich der Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme.
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Vorschriften:BGB § 1896 II 2, FGG § 12, FGG § 15,
Stichworte:Betreuung, Vorsorgevollmacht,
Verfahrensgang:LG Kiel 3 T 493+183/05 vom 01.06.2005
AG Eckernförde 3 XVII-P-178

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