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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 25.01.2006, Aktenzeichen: 2 W 240/05 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 240/05

Beschluss vom 25.01.2006


Leitsatz:1. Für die Bemessung der Betreuervergütung ist die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch dann maßgebend, wenn der zunächst tätige ehrenamtliche Betreuer wegen mangelnder Eignung entlassen und stattdessen ein Berufsbetreuer bestellt worden ist.

2. Die mit dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz eingeführten "harten" Pauschalen sollen das Abrechnungssystem vereinfachen und sowohl den Betreuer als auch das für die Festsetzung der Vergütung zuständige Vormundschaftsgericht von der Erfassung der im Einzelfall aufgewendeten Zeit entbinden. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber Ausnahmen von dem in § 5 VBVG niedergelegten Pauschalierungssystem nicht vorgesehen.
Rechtsgebiete:BGB, VBVG
Vorschriften:BGB § 1908 b Abs. 1 Satz 1, VBVG § 5,
Stichworte:Betreuervergütung, Betreuerwechsel, Entlassung des ehrenamtlichen Betreuers, Pauschalierung,
Verfahrensgang:LG Kiel 3 T 553/05 vom 01.12.2005
AG Kiel 2 XVII G 604

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