JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 24.04.2008, Aktenzeichen: 9 W 8/08
| Leitsatz: | 1. Eine Gebührenermäßigung gem. § 60 Abs. 2 KostO kommt nicht in Betracht, wenn als neue Eigentümer nicht die Abkömmlinge sondern als neuer Eigentümer eine GbR eingetragen wird, deren Gesellschafter die Abkömmlinge des eingetragenen Eigentümers sind. 2. Werden die Namen der Kinder des Kostenschuldners mit dem Zusatz "in BGB-Gesellschaft" in das Grundbuch eingetragen, wird dadurch zum Ausdruck gebracht, dass das Grundstückseigentum der GbR und nicht den Kindern zusteht. |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Vorschriften: | KostO § 60, |
| Stichworte: | Gebührenermäßigung, Eigentumsumschreibung, |
| Verfahrensgang: | LG Flensburg, 5 T 354/07 vom 04.01.2008 |
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