JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 24.03.2006, Aktenzeichen: 2 W 230/03
| Leitsatz: | 1. Ist in der Teilungserkärung bestimmt, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich und das Protokoll vom Verwalter und von zwei von der Eigentümerversammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, so hat die Bestimmung der zwei Wohnungseigentümer zu Beginn der Versammlung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zu erfolgen. 2. Auch dieser "Bestimmungsbeschluss" bedarf zu seiner Gültigkeit der Protokollierung in der vorgeschriebenen Form. Fehlt diese Protokollierung, so sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse in der Regel ungültig. Die Protokollierung des "Bestimmungsbeschlusses" ist nicht nachholbar. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 23, |
| Stichworte: | Teilungserklärung, Eigentümerversammlung, Protokoll, |
| Verfahrensgang: | LG Flensburg 5 T 503/02 vom 17.11.2003 AG Niebüll 9 II 47/02 vom 03.02.2002 |
Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Beschluss vom 24.03.2006, Aktenzeichen: 2 W 230/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-SCHLESWIG - 24.03.2006, 2 W 230/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum