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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 24.02.2005, Aktenzeichen: 8 WF 33/05 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 8 WF 33/05

Beschluss vom 24.02.2005


Leitsatz:Der Umstand, dass beiden Ehepartnern ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, zeigt in der Regel an, dass sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Parteien im untersten wirtschaftlichen Bereich bewegen, so dass der Mindeststreitwert nach § 48 Abs. 3 Satz 2 GKG in Höhe von 2000 ¤ angemessen ist. Allerdings darf dies nicht zu einer schematischen Festsetzung des Streitwertes der Ehesache führen, sondern es ist stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 48 III S. 2,
Stichworte:Streitwert, Ehescheidung, Familiensachen, Scheidung,
Verfahrensgang:AG Kiel 52 F 219/04 vom 11.01.2005

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