JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 24.01.2002, Aktenzeichen: 16 W 305/01
| Leitsatz: | Begehrt ein Unternehmer für die Klage auf Zahlung einer betriebsbezogenen Forderung Prozesskostenhilfe, so kommt es hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit nicht auf seine persönlichen Verhältnisse sondern nur auf das Betriebsvermögen an. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 114, |
| Stichworte: | Prozesskostenhilfegesuch eines Unternehmers für Klage wegen einer betriebsbezogenen Förderung., |
| Verfahrensgang: | LG Itzehoe 3 O 125/01 vom 18.10.2001 |
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