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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 24.01.2002, Aktenzeichen: 16 W 305/01 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 16 W 305/01

Beschluss vom 24.01.2002


Leitsatz:Begehrt ein Unternehmer für die Klage auf Zahlung einer betriebsbezogenen Forderung Prozesskostenhilfe, so kommt es hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit nicht auf seine persönlichen Verhältnisse sondern nur auf das Betriebsvermögen an.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114,
Stichworte:Prozesskostenhilfegesuch eines Unternehmers für Klage wegen einer betriebsbezogenen Förderung.,
Verfahrensgang:LG Itzehoe 3 O 125/01 vom 18.10.2001

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