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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 21.12.2007, Aktenzeichen: 2 W 202/07 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 202/07

Beschluss vom 21.12.2007


Leitsatz:Bei einer Trennung zwischen Vorschriften in einer Teilungserklärung über die Teilung einerseits und die Gemeinschaftsordnung andererseits spricht eine allgemeine Vermutung dafür, dass eine in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Gebrauchsregelung eher der Festlegung des Verwendungszwecks dient als eine Funktionsbezeichnung in den Vorschriften über die Teilung.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 15 Abs. 3, BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Flensburg, 5 T 290/06
AG Niebüll, 9 II 38/06

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