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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 20.12.2002, Aktenzeichen: 9 W 113/02 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 9 W 113/02

Beschluss vom 20.12.2002


Leitsatz:Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt erhält für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr, vorausgesetzt, daß sich der Gegenstand des Vergleichs mit dem der Prozesskostenhilfegewährung deckt.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 23, BRAGO § 121,
Stichworte:Zur Vergütung des PKH-Anwalts bei Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich,
Verfahrensgang:LG Lübeck 4 O 183/01 vom 17.09.2002

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