JuraForum.de > Urteile > OLG-SCHLESWIG > Beschluss vom 20.12.2002, Aktenzeichen: 9 W 113/02
| Leitsatz: | Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt erhält für seine Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich eine Vergleichsgebühr, vorausgesetzt, daß sich der Gegenstand des Vergleichs mit dem der Prozesskostenhilfegewährung deckt. |
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Vorschriften: | BRAGO § 23, BRAGO § 121, |
| Stichworte: | Zur Vergütung des PKH-Anwalts bei Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich, |
| Verfahrensgang: | LG Lübeck 4 O 183/01 vom 17.09.2002 |
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