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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 20.09.2001, Aktenzeichen: 2 W 126/01 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 126/01

Beschluss vom 20.09.2001


Leitsatz:Die erwachsenen Töchter eines Betreuten haben kein Beschwerderecht, wenn die Unterbringung oder unterbrinungsähnlicher Maßnahmen genehmigt werden, sofern die Kontaktmöglichkeiten zum Betroffenen nicht eingeschränkt werden.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 20, FGG § 70 m,
Stichworte:Kein Beschwerderecht erwachsener Töchter eines Betreuten,
Verfahrensgang:LG Kiel 3 T 280/01
LG Kiel 3 T 281/01
AG Neumünster 5 XVII H 217

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