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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 20.08.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 343/07 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 Ws 343/07

Beschluss vom 20.08.2007


Leitsatz:Hält das Gericht ein zur Entschuldigung seines Ausbleibens in der Hauptverhandlung vom Angeklagten eingereichtes ärztliches Attest für nicht hinreichend aussagekräftig, so muss es - soweit Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Ausbleiben entschuldigt sein kann - dem vor Erlass eines Haftbefehls (§ 230 II StPO) selbst durch Ermittlungen weiter nachgehen; verbleibende Zweifel dürfen nicht zu Lasten des Angeklagten gehen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 230 Abs. 2,
Stichworte:Strafverfahren, Ausbleiben des Angeklagten, Sicherungshaftbefehl,
Verfahrensgang:LG Kiel 46 Qs 589 Js 47794/01 (43/07) vom 23.07.2007
AG Kiel 39 Ls 589 Js 47794/01 (4/05) vom 24.05.2007

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