( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 20.06.2007, Aktenzeichen: 2 W 135/07 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 2 W 135/07

Beschluss vom 20.06.2007


Leitsatz:Die sofortig weitere Beschwerde nach § 56g Abs. 5 Satz 2 FGG ist auch dann unzulässig, wenn sich das Landgericht zu deren Zulassung nicht ausdrücklich geäußert hat. Eine falsche Rechtsmittelbelehrung kann die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde durch das Beschwerdegericht nicht ersetzen.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 56g Abs. 5 S. 2,
Stichworte:Weitere Beschwerde, Zulässigkeit, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Rechtsmittelbelehrung,
Verfahrensgang:LG Itzehoe 4 T 102/07
LG Itzehoe 4 T 101/07
AG Pinneberg 42 XVII Sch 5991

Volltext

Um den Volltext vom OLG-SCHLESWIG – Beschluss vom 20.06.2007, Aktenzeichen: 2 W 135/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-schleswig/olg-schleswig-beschluss-vom-20-06-2007-az-2-w-13507

"OLG-SCHLESWIG - 20.06.2007, 2 W 135/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN