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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 19.12.2007, Aktenzeichen: 12 UF 148/07 

OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 12 UF 148/07

Beschluss vom 19.12.2007


Leitsatz:1. Hat das Familiengericht durch gesonderten Beschluss das erweiterte Umgangsrecht eines Elternteils eingeschränkt, über das es durch Verbundurteil vom selben Tag in der Folgesache Umgangsrecht entschieden hat, so kann der betroffene Elternteil den gesonderten Beschluss unter Anwendung des Grundsatzes der Meistbegünstigung nach den für die Anfechtung des Verbundurteils und der darin entschiedenen Folgesachen geltenden Vorschriften anfechten.

2. § 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB ermöglicht als Maßnahme zur Vermeidung des völligen Ausschlusses des Umganges auch eine Beschränkung des Umganges auf das Inland. Die Umgangsbefugnis kann aber nur eingeschränkt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Elternteil die Kinder - nach Übertragung der elterlichen Sorge auf den anderen Elternteil - ins Ausland entführen will. Bloße Ängste des anderen Elternteils ohne konkrete Anhaltspunkte reichen insoweit nicht aus.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 1684 Abs. 4, ZPO § 517, ZPO § 621e Abs. 3,
Stichworte:Einschränkung Umgangsrecht,
Verfahrensgang:AG Lübeck, 123 F 214/04 vom 28.03.2007

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