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JuraForum.deUrteileOLG-SCHLESWIGBeschluss vom 19.03.2007, Aktenzeichen: 15 WF 42/07 



OLG-SCHLESWIG – Aktenzeichen: 15 WF 42/07

Beschluss vom 19.03.2007


Leitsatz:1. Das mietfreie Wohnen eines Unterhaltspflichtigen bei seinen eigenen Eltern erhöht als freiwillige Leistung Dritter das anrechnungsfähige Einkommen gegenüber seinem Kind nicht.

2. Ein ausgebildeter Kfz-Mechaniker darf sich im Hinblick auf seine Unterhaltsverpflichtung und daraus resultierender Verpflichtung zu angemessenen Erwerbsbemühungen nicht mit der Beschäftigung bei einer Leiharbeitsfirma zufrieden geben.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1603,
Stichworte:Anrechnungsfähiges Einkommen, Erwerbsbemühungen des Unterhaltsverpflichteten,
Verfahrensgang:AG Neumünster 41 F 388/06 vom 03.01.2007

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